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Veränderung des Behandlungsangebotes

Liebe Kundinnen und Kunden, das bestehende Behandlungsangebot wird angepasst.Aufgrund einer zusätzlichen beruflichen Ausrichtung als Heilpraktikerin werde ich ab dem 01.Juni.2025 leider keine Gesichtsbehandlungen mehr anbieten können. Das bestehende Leistungsangebot finden Sie weiterhin unter "Behandlungen". Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

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Neueröffnung in Neubruchhausen

Wir freuen uns, Ihnen unser neues Fußpflege-Studio in Neubruchhausen vorstellen zu dürfen. Seit Dezember 2024 sind wir für Sie da und bieten Ihnen professionelle Behandlungen rund um gesunde und gepflegte Füße an. Das Studio befindet sich in 27211 Bassum-Neubruchhausen Hauptstraße…

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Folgende Neuerungen ab September 2024:

Liebe Kundinnen und Kunden, wir möchten Sie über einige aktuelle Änderungen informieren, die ab September 2024 gültig sind. Unsere Preise wurden aktualisiert, die aktuelle Preisliste kann ab sofort online eingesehen werden. Die Öffnungszeiten wurden angepasst und können hier eingesehen werden.…

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Anpassung der Preisliste

Aufgrund von steigenden Produkt- und Energiekosten werden die Behandlungspreise zum 1.Oktober 2022 angepasst. Die gültige Preisliste liegt im Studio vor und wird zum Ende September online ergänzt.

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Neue Corona Verordnung

Ab morgen (24.11.) tritt die neue Niedersächsische Corona Verordnung in Kraft. Körpernahe Dienstleistungen, wie auch Kosmetikbehandlungen und Fußpflege, sind somit bis auf weiteres nur mit der 2G Regelung möglich

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Neue Verordnung ab dem 23.08!

Aufgrund der neuen Verordnung ist ab dem 23.08. bei körpernahen Behandlungen ein negativer Corona Test notwendig. Dieser kann im Testzentrum ( nicht länger als 24 Std. zurückliegend) gemacht worden sein oder direkt vor Ort selbst durchgeführt werden. Die Regelung betrifft…

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Die bundesweite Notbremse tritt zum 24.04.2021 in Kraft.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 gelten folgende Maßnahmen für körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen sind hingegen untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpfleger geöffnet bleiben. Diese dürfen aber nur mit Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) arbeiten. Friseur- und Fußpflegebesuche…

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