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Neue Verordnung ab dem 23.08!

Aufgrund der neuen Verordnung ist ab dem 23.08. bei körpernahen Behandlungen ein negativer Corona Test notwendig. Dieser kann im Testzentrum ( nicht länger als 24 Std. zurückliegend) gemacht worden sein oder direkt vor Ort selbst durchgeführt werden.

Die Regelung betrifft nur Personen, die nicht geimpft / genesen sind. In diesem Fall reicht ein Nachweis aus.

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