Liebe Kundinnen und Kunden, wir möchten Sie über einige aktuelle Änderungen informieren, die ab September…
Neue Verordnung ab dem 23.08!
Aufgrund der neuen Verordnung ist ab dem 23.08. bei körpernahen Behandlungen ein negativer Corona Test notwendig. Dieser kann im Testzentrum ( nicht länger als 24 Std. zurückliegend) gemacht worden sein oder direkt vor Ort selbst durchgeführt werden.
Die Regelung betrifft nur Personen, die nicht geimpft / genesen sind. In diesem Fall reicht ein Nachweis aus.